Bei einer Wertberichtigung wird der Buchwert eines Vermögensgegenstandes dem tatsächlichen/aktuellen Wert angepasst. Die Wertberichtigung erfolgt auf der Passivseite der Bilanz.
Man unterscheidet zwei Unterformen der Wertberichtigung:
- Pauschalwertberichtigung
- Einzelwertberichtigung
Im Gegensatz zur Pauschalwertberichtigung wird bei der Einzelwertberichtigung jede einzelne Forderung für sich allein bewertet.
Die Einzelwertberichtigung stellt eine Vorstufe der Abschreibung dar. Anders als bei der Abschreibung besteht die Forderung in den Büchern auch weiterhin, wird aber in der Bilanz um den Wertberichtigungsbetrag vermindert aufgeführt. Da der entsprechende Buchungsposten nicht konkret berührt wird, werden Wertberichtigungen auch als indirekte Abschreibungen angesehen. Die Abschreibung selbst erfolgt dann erst nach dem tatsächlichen Ausfall der Forderung.
Im Umlaufvermögen machen sich Wertberichtigungen insbesondere bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Lagerbeständen und sonstige Vermögensgegenständen bemerkbar. Sehr oft erfolgen diese Wertberichtigungen als eine Vorsichtsmaßnahme für eventuelle Zahlungsausfälle. Es kann aber durchaus vorkommen, dass die wertberichtigte Forderung im Nachhinein doch noch beglichen wird und die Wertberechtigung aufgelöst werden kann.