Als Blankodarlehen (uncovered loan oder unsecured loan) bezeichnet man im Bankwesen Kredite, die ohne Stellung von Sicherheiten gewährt werden.
Es handelt sich um einen Kredit, der unabhängig von seinem Verwendungszweck für Investitionen aller Art vergeben wird. Für die Gewährung eines Blankokredits ist der entscheidende Faktor die Bonität eines potentiellen Darlehenskunden.
Die Vergabe von Blankodarlehen an Unternehmen ist darüber hinaus an bestimmte Kennzahlen gebunden. Betriebskredite, deren Summe 30 – 40 % des Firmen-Eigenkapitals, 20 – 25 % des Nettoumsatzes und/oder das Drei- bis Vierfache der Unternehmenseinnahmen übersteigt, werden i.d.R. nicht mehr blanko vergeben. Blankokredite im Geschäftskundenbereich sind häufig Betriebsmittel- oder Kontokorrentkredite.