Der statistische Verschuldungsgrad bezeichnet das Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital, ausgewiesen in Prozent. Der Verschuldungsgrad stellt eine zur Fremdkapitalquote alternative oder diese ergänzende Kennzahl dar, die über die Kapital/Finanzierungsstruktur bzw. die Verschuldung eines Unternehmens informiert.
Aus der Perspektive der Kreditgeber bedeutet ein zu hoher Verschuldungsgrad ein hohes Kreditrisiko, da in diesem Fall nur wenig Eigenkapital vorhanden ist, das ggf. auftretende Verluste kompensieren könnte. Je höher der Verschuldungsgrad, desto riskanter ist das Unternehmen aufgestellt und die Möglichkeit des Vermögensverlustes für Eigenkapitalgeber und Gläubiger steigt dementsprechend.
Formel: Statischer Verschuldungsgrad = Fremdkapital / Eigenkapital
Der dynamische Verschuldungsgrad stellt für kreditgewährende Banken einen Maßstab für die Beurteilung dar, inwiefern ein Unternehmen in der Lage ist, Kredite zurückzuzahlen. Er gibt Auskunft darüber, wie lange es dauert, bis die Verschuldung durch den erwirtschafteten Cashflow zurückgeführt werden kann. Diese in Jahren angegebene Kennzahl lässt Schlüsse über die Verschuldung zu bzw. deutet auf mögliche Finanzierungsprobleme hin.
Formel: Dynamischer Verschuldungsgrad = Fremdkapital / Cashflow
Der Verschuldungsgrad ist oft ein Bestandteil von Anleihebedingungen oder Kreditverträgen (Covenants). Darin verpflichtet sich der Schuldner gegenüber seinen Gläubigern, eine vertraglich festgelegte Obergrenze des Verschuldungsgrads nicht zu überschreiten.
Kommt es dennoch zur Überschreitung der Obergrenze, so liegt eine Vertragsverletzung vor. Kapitalgeber räumen dem Gläubiger/Schuldner in diesen Fällen oft eine Heilungsperiode ein, um diesem die Möglichkeit zur nachträglichen Erfüllung der vorgebebenen Kennzahlen zu geben. Gelingt dies jedoch nicht, wird eine höhere Kreditmarge oder gar ein außerordentliches Kündigungsrecht des Gläubigers ausgelöst.
In der Praxis wird der Richtwert des Verschuldungsgrades bei Nichtbanken im Verhältnis 2:1 angesehen. Das bedeutet, das Fremdkapital sollte nicht mehr als das Doppelte des Eigenkapitals betragen.