Im Außenhandel trägt der Exporteur das Risiko, dass seine Kosten, die während der Produktion und nach Vertragsabschluss entstanden sind, nicht ausgeglichen werden. Dieses Risiko nennt man Fabrikationsrisiko.
Zusätzlich zu den auch im Inland möglichen Ausfallrisiken wie z.B. Nichtabnahme der Ware aufgrund Insolvenz des Käufers, besteht die Gefahr, dass die Ware aufgrund eines Embargos oder sonstiger politischer Maßnahmen im Land des Importeurs nicht versandt werden kann.
Bei Sonderanfertigungen oder der Anfertigungen von Waren, die nicht breit verkäuflich sind, besteht ein besonders hohes Risiko für den Fabrikanten.
Das Fabrikationsrisiko kann durch eine Anzahlung oder den Abschluss einer Euler Hermes Kreditversicherung verringert werden.