Cross Border Leasing (CBL) ist eine Leasingform, bei der die Vertragspartner ihren Sitz in verschiedenen Ländern unterhalten und dadurch i.d.R. verschiedenen steuerlichen Rechtsordnungen unterliegen.
CBL wurde ursprünglich in den USA entwickelt und wird bisher in Deutschland, Großbritannien, Japan, Schweden und Österreich angewendet. Es dient als Instrument der Absatzförderung und Außenhandelsfinanzierung sehr kapitalintensiver Güter wie z. B. Flugzeugen, Schiffen oder Industrieanlagen.
Bisher gibt es keine international einheitlichen Regelungen in der Frage der steuerlichen Zurechnung des Leasing-Gegenstandes (Leasingnehmer oder Leasinggeber). Durch die unterschiedlichen steuerlichen Regelungen der beteiligten Staaten kann es dazu kommen, dass sowohl Leasinggeber als auch Leasingnehmer Eigentümer des Leasingobjekts sind. Infolgedessen können beide Vertragsparteien unter bestimmten Voraussetzungen das Leasingobjekt gleichzeitig steuerlich abschreiben. Durch eine solch steuerlich motivierte Transaktion kann ein Netto-Barwertvorteil erzielt werden.
Aus diesem Grund wurde im Jahr 2004 per Gesetzesänderung durch den Amerikanischen Senat die Nutzung solcher Verträge in den USA unterbunden und für die Zukunft verboten.