Als KYC (know your customer) wird ein gesetzlich vorgeschriebener Prüfprozess bezeichnet, der insbesondere für Kreditinstitute und Versicherungen gilt und bei jedem Neukunden durchgeführt werden muss.
Dies soll maßgeblich zur Bekämpfung von Geldwäsche, kriminellen Machenschaften, Terrorismus oder Wirtschaftskriminalität dienen.
Es muss bei Neukunden geprüft werden, wer der Kunde ist, wie das Geschäftsmodell aussieht und woher die Finanzströme stammen.
Bei natürlichen Personen müssen insbesondere die Art der Berufstätigkeit und der Zweck der Geschäftsbeziehung erfasst werden.
Bei juristischen Personen müssen unter anderem Art der Gesellschaft, Tätigkeit, Branche, Anzahl der Mitarbeiter, Besitzverhältnisse und Firmenstruktur sowie die wichtigsten (erwarteten) Finanzkennziffern erfasst werden.
Des Weiteren muss generell die Herkunft von Geldern und Vermögen geklärt werden. Auch die Details der geplanten Kundenbeziehung wie z.B. Umfang oder Zahlungsverkehrsarten müssen erfasst werden.
Bei Nicht-Einhaltung dieser Vorschriften drohen den Finanzunternehmen empfindliche Strafen bis hin zu Haftstrafen für leitende Mitarbeiter oder Entziehung der Geschäftserlaubnis.