Der Begriff Kapitaldienst bezieht sich auf die regelmäßigen Ausgaben, die ein Finanzierungsnehmer leisten muss, um eine Schuld zurückzuzahlen. Im Allgemeinen ist der Kapitaldienst auch als Schuldendienst bekannt.
Der Kapitaldienst setzt sich in der Regel aus zwei Komponenten zusammen: der Tilgung der Verbindlichkeiten und der Zahlung von Zinsen. Jedoch umfasst der Kapitaldienst auch eventuelle Gebühren, die mit der Verbindlichkeit verbunden sind. Dazu können beispielsweise Bearbeitungsgebühren, Kontoführungsgebühren oder Versicherungsprämien gehören. Diese Gebühren werden in der Regel in den monatlichen Raten des Kapitaldienstes berücksichtigt und müssen regelmäßig gezahlt werden.
Aus dem Kapitaldienst ergibt sich bei Verbindlichkeitsaufnahme die Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit, also die Tragbarkeit der durch die Schuld entstehende Belastung. Der Finanzierungsgeber misst auf diese Weise das Kreditrisiko des Finanzierungsnehmers und prüft, ob der Finanzierungsnehmer auch langfristig seinen Verpflichtungen nachkommen kann.
Bei der Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit werden die Einnahmen und Ausgaben des Finanzierungsnehmers gegenübergestellt. Fällt diese zu gering aus, wird dem Finanzierungsnehmer z.B. kein Kredit zur Verfügung gestellt. Man spricht in diesem Fall auch von einer Überschreitung der Kapitaldienstgrenze.
Die Kapitaldienstfähigkeit kann wie folgt berechnet werden:
Kapitaldienstberechnung | Ist-Werte | Plan-Werte | ||
Kapitaldienstberechnung | Ist Jahr 1
TEUR |
Plan Jahr 2
TEUR |
||
1. | Jahresüberschuss | |||
2 | + | EE-Steuern | ||
3. | + | Zinsen Gesellschafterdarlehen | ||
4. | + | Ges.-GF-Gehalt | ||
5. | + | Aufwendungen aus Forderungsabschreibung | ||
6. | + | Aufwendungen aus Abschreibung Beteiligung | ||
7. | – | Erträge aus sonstigen Gründen | ||
8. | = | Betriebsergebnis | ||
9. | + | Abschreibung auf Anlagevermögen | ||
10. | + | Erhöhung langfristiger Rückstellung | ||
12. | + | Aufwand aus Wertberichtigung | ||
13. | = | Cashflow | ||
14. | + | Zinsen (ohne Zinsen Gesellschafterdarlehen) | ||
15. | – | EE-Steuern | ||
16. | – | Ges.-GF-Gehalt | ||
17. | = | Verfügbarer Cashflow | ||
18. | – | Kapitaldienst Banken u. a. Darlehen | ||
19. | – | Zinsen Gesellschafterdarlehen | ||
20. | = | Über-/ Unterdeckung |