Unter einem Wechseldiskont versteht man einen Ankauf eines Wechsels. In der Regel erfolgt der Ankauf durch eine Bank.
Der Kreditnehmer erhält die auf den Barwert diskontierte Wechselsumme als Kredit. Die Laufzeit wird durch den Tag der Diskontierung und dem Verfallstag des Wechsels reguliert.
Die Rückzahlung erfolgt meistens durch den Bezogenen (Schuldner). Bei der Wechseldiskontierung besteht zwischen der Bank und dem Kunden ein Kreditverhältnis.