Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat am 7. Dezember 2017 das überarbeitete Rahmenwerk „Basel III: Finalising post-crisis reforms“ zur (standardisierten) Berechnung der risikogewichteten Aktiva und Capital Floors finalisiert. Das Reformpaket wird offiziell als „Finalisierung der Basel III-Vorschriften“ bezeichnet. Im Hinblick auf Umfang der Änderungen und erwarteten Tragweite der Verschärfungen hat sich in der Branche der Begriff „Basel IV“ durchgesetzt.
Während die Reformen von Basel III im Wesentlichen die Stärkung und Steigerung von Kapitalbasis und Liquidität im Fokus hatten, legt der Schwerpunkt von Basel IV auf der Bemessung der Risikopositionen eines Finanzinstituts. Diese neuen Vorschriften betreffen alle Risikoarten und sind für alle Banken, unabhängig von Größe und Geschäftsmodell relevant. Mit diesen neuen Regelungen soll eine verbesserte Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems gegenüber Finanz- bzw. Bankenkrisen erreicht werden.
Die Hauptziele von Basel IV:
- Berechnung risikogewichteter Aktiva (RWA = Risk-weighed assets): Die
Verwendung institutseigener interner Modelle zur Berechnung vergleichbarer Risikopositionen soll eingeschränkt werden (insbesondere für Portfolios mit niedrigem Risiko, da die Bewertung von Risikopositionen sich zu sehr von den Berechnungen anhand standardisierter Verfahren unterscheidet. Der Vorschlag geht dahin, dass intern ermittelte RWAs mindestens 72,5% der standardisierten Modelle betragen müssen (Untergrenze = output floor). Der Output Floor wird 2022 in einer Höhe von 50 % eingeführt und steigt bis 2027 sukzessive an. - Differenzierte und risikosensitivere Ausgestaltung der bisherigen Standardansätze für die verschiedenen Risikoarten zur Ermittlung der Mindestkapitalanforderungen gegenüber den Risikopositionen für:
- Kreditrisiken: Ermittlung auf Basis von Risikoindikatoren, Verminderung von RWA-Schwankungen. Der überarbeitete Kreditrisikoansatz (KSA) ist im Begriff BCBS 424 enthalten.
- Kontrahentenrisiken: Überarbeitung des Ansatzes im Derivatgeschäft (Credit Valuation Adjustment, CVA)
- Marktrisiken: neu definierte Abgrenzung zwischen Handels- und Bankenbuch (Fundamental Review of the Trading Book, FRTB)
- operationelle Risiken: ein einziger nicht-modellbasierter Messansatz (Standardized Measurement Approach, SMA)
- Überarbeitung des Rahmenwerks für Verbriefungen: drei neue Ansätze zum Erreichen höherer Messgenauigkeit und Risikosensitivität
- Überarbeitung des Bankenbuchs (IRRBB), insbesondere bezüglich der Behandlung von Zinsrisiken
- Erweiterte und verschärfte Offenlegungspflichten sollen zu einer erhöhten Transparenz und Vergleichbarkeit von Finanzinstituten führen (Marktdisziplin).
- Für global systemrelevante Banken (G-SIBs): überarbeitete Messung der Leverage Ratio und Einführung eines Leverage-Ratio-Puffers
Die ausführliche (englische) Zusammenfassung der Basel IV-Regelungen ist unter der Bezeichnung: „Basel III: Finalising post-crisis reforms“ enthalten und über die Webseite der Bank for International Settlements (BIS) erreichbar.