Ohne Anpassung der Finanzierungsstruktur keine Restrukturierung des Unternehmens
Von Gabriele Romeike-Fänger
Unternehmensfinanzierung bei der Bankenregulierung, hieraus resultierende Absicherungserfordernisse der Banken, der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (letztere aufgrund neuer BGH-Urteile) beschäftigen jedes Unternehmen.
Gehen wir davon aus, dass das Geschäftsmodell von Banken im Firmenkundengeschäft nicht mehr den Bedürfnissen der Industrie entspricht. Die Finanzierung mit sogenannten Hausbanken ist mit Blick auf die zur Verfügung gestellte Liquidität mindestens ineffizient. Trotzdem ist der Finanzierungsmarkt seit der Finanzkrise aus 2008 durchlässiger und transparenter geworden. Dies können sich Unternehmen in einer Krise oder bei Restrukturierungsvorhaben zunutze machen – auch wenn die Finanzierungsstrukturen komplizierter werden.Der Finanzierungsmarkt hat sich zugunsten der Unternehmen und weg von den Banken gedreht. Heute ist das Unternehmen nicht mehr Nachfrager nach Kredit, sondern Anbieter von Assets. Ein Unternehmen kann bei den Finanzierungsinstituten seine Anfragen konsequent ausschreiben. Dabei werden diejenigen Institute angefragt, die nach den Regularien der BaFin die höchste Liquidität zu den einzelnen Sicherhei- ten (Assets) auskehren dürfen. Das sind die über hervorragende IT-Standards verfügenden Finanzdienstleistungsinstitute und für Immobilienfinanzierungen neben Banken vor allem die Versicherungen und Pensionskassen. Die Restrukturierung der Unternehmensfinanzierung steht bei gesunden Unternehmen und erst recht bei in Schwierigkeiten befindlichen Unternehmen auf der Tagesordnung. Die Finanzierungspartner unterscheiden sich deutlicher voneinander, sind spezialisierter. Die Finanzierungsstrukturen der Unternehmen werden einerseits komplexer, gleichzeitig damit aber auch stabiler.
Nach erneuten regulatorischen Eingriffen der BaFin ab 2019 zur Vorbereitung auf Basel IV steht die Finanzierung mit Hilfe der Banken vor weiteren Einschränkungen. Zudem müssen sich auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vor Insolvenzanfechtungsrisiken gegenüber ihren Mandanten absichern, weil höchstrichterliche Urteile vor dem BGH neue Haftungsrisiken aufgezeigt haben.
Wird das Unternehmen von Banken, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern sogar als Restrukturierungsfall eingestuft und werden Insolvenzanfechtungsgründe gesehen, ist zur Abwendung der Maßnahmen, die die Bankenregulatorik und das Insolvenzrecht erfordern, der Neuaufbau der Finanzierungsstruktur unabwendbar. Sind Fortführungsgutachten gefordert, ist zu prüfen, ob die Erstellung des Gutachtens abgelehnt werden kann, damit die Unternehmenskrise nicht auch noch schriftlich begutachtet festgeschrieben werden muss.
Da Gesetzgeber und Rechtsprechung inzwischen maßgeblich mitbestimmen, ob und wann ein Unternehmen als sanierungsbedürftig gilt, muss der Unternehmer seine Rechte am Unternehmen konsequent behaupten. Neben betriebswirtschaftlichen Optimierungsanforderungen sind es inzwischen in der Regel die Finanzierungsstrukturen der Unternehmen, die mit zum Auslöser von Restrukturierungsmaßnahmen werden, weil die Durchfinanzierung des Unternehmens gefährdet sein könnte und daher Anforderungen der Banken, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als nicht erfüllt gelten könnten.
Zum konkreten Vorgehen:
Zunächst sind die bisher bestehenden Bankenverträge auf Durchlässigkeit zu überprüfen, vor allem wenn das Unternehmen in der seit 2008 veränderten Finanzierungswelt noch nicht angekommen ist. Bedauerlicherweise ist ein Großteil des deutschen Mittelstandes noch nach dem Hausbankenmuster finanziert und damit nicht modern aufgestellt.
Wenn die teils komplexen und intransparenten Sicherheitenvertragsstrukturen der Finanzierung des Unternehmens erfasst worden sind, wird der Transformationsweg aufgezeigt und mit dem Unternehmen abgestimmt. Wichtig: Unterwegs darf keine Liquidität verlorengehen. Infolgedessen wird jede Neufinanzierung z.B. für Equipment, Immobilien oder Working Capital mit marktgängigen Bedingungen bei den Instituten ausgeschrieben. Dazu werden die Kreditanträge vorgefertigt und gleichlautend – je nach Assetklasse – an die Finanzdienstleistungsinstitute, Banken oder Versicherungen versendet. Für den Fall einer notwendigen „erzwungenen“ Umfinanzierung, weil z.B. eine Bank abgelöst werden möchte, ist das Prozedere identisch, lediglich die Konditionen für die Unternehmen sind schlechter. Unter dem Strich dürfte der Weg jedoch die Anteilsrechte am Unternehmen sichern und die weitere Durchfinanzierung gewährleisten können.
Solange im Unternehmen keine ausreichende Erfahrung darin besteht, Kreditanträge zu schreiben, die realistisch und passend zu vorhandenen Verträgen aufgebaut sind, sollten sich die CFOs unterstützen lassen. Auch fehlt oft noch der Überblick darüber, welches Institut welche Anforderungen an das einzureichende Material stellt und welche strategisch oder regulatorisch bedingten Einschränkungen in der Finanzmittelvergabe es vorgibt. Insgesamt muss festgestellt werden, dass – ähnlich wie in der Versicherungsbranche – ein professioneller Makler/Berater konditionell und vertraglich Vorteile verhandeln kann und oft auch schneller ist. Auch kann in der Regel auf Gespräche innerhalb der Regionalvertriebsstrukturen der Finanzierungsinstitute verzichtet werden. Bei der Umsetzung vieler einzelner Maßnahmen kommt es vor allem aber auf die Synchronisation der einzelnen Schritte an.
Über Financial Projects
Financial Projects ist fast 14 Jahre im Markt und bietet High End Corporate-Finance-Beratung. Die Umsätze der Mandanten liegen zwischen 50 Millionen Euro und 1.500 Millionen Euro. Neben der Betreuung von Dauermandanten wird in den Bereichen Equipment Finance und Working Capital einzelanfragebezogen ausgeschrieben und platziert. Solche Anfragen erreichen Financial Projects über die Webseite und über die Vertriebsstrukturen der Mandanten aus dem deutschen Maschinenbau. Notfallmaßnahmen zur Liquiditätssicherung gehören ebenso zur Kernkompetenz.
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Kalkulationen für Equipment Finance sind online über mietfinanz.de ohne Zugangskontrolle möglich.
Veröffentlicht im Jahrbuch 2020 Restrukturierung