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Notmaßnahmen in der Krise wegen “Corona”

Aufgrund erheblichen politischen Drucks passt die BaFin in der Corona-Krise ihre Aufsichtspraxis zugunsten eines hohen Maßes an Flexibilität an. Es gibt insofern keinen Grund, Liquidität aus dem Finanzierungsmarkt nicht zu ziehen. Gewährleistet sein sollte, dass die Liquiditätshilfen ausreichend hoch bemessen sind, damit die Krise gesichert durchgestanden werden kann.

Auch wird geraten, die Übergangsregeln zum Rechnungslegungsstandard IFRS 9 anzuwenden.

Neben Steuerstundungen und Kurzarbeitergeld werden die wesentlichen Unterstützungsmaßnahmen über die KfW abgewickelt werden. Den aktuellen Stand aller vorhandenen Förderprogramme – auch der jeweiligen Bundesländer – finden sie auf dieser Seite. Es bleibt für die meisten Programme bei dem sogenannten Hausbankprinzip, d. h. die Beantragung der Mittel muss über die sog. Hausbank erfolgen.

Unsere Empfehlung ist daher: Ziehen Sie die bisher unbesicherten Kredite tief in die Inanspruchnahmen und gehen erst dann in die Verhandlung für die neue Beantragung von Förder-Krediten.

Der Zusammenstellung der Antragsunterlagen kommt in diesen Tagen eine besondere Bedeutung zu. Die Anforderungen wurden erheblich abgeschwächt, um einen zügigen Durchlauf gewährleisten zu können. Die jeweiligen Bankengruppen werden in den nächsten Tagen allerdings eigene Anforderungen stellen, die es zu beachten gilt.

Für Fragen und Unterstützung bei der Beantragung und der Abwägung aller Maßnahmen stehen wir gern zur Verfügung.

Wichtig: Wer die Debitoren-Forderungen seines Unternehmens noch zur freien Verfügung hat, sollte sich baldmöglichst mit uns in Verbindung setzen. In einem solchen Fall sind Besonderheiten zu beachten, die wir besprechen sollten.

Die jetzige Situation erfordert sehr konkrete Schnellmaßnahmen. Dazu gehören:

  • Sofortige Inanspruchnahme aller Kontokorrent-Linien
  • Umleitung der Zahlungsströme auf eine Bank, die bisher keine Kredite zur Verfügung gestellt hat
  • Stundungsvereinbarungen für ein bis zwei Quartale für alle Darlehensverträge
  • Analyse der bestehenden Kredit-/Sicherheitenverträge im Hinblick auf Erweiterungspotenziale und/oder Kündigungsmöglichkeiten seitens der Bank
  • Kurzarbeitergeld und Steuerstundung beantragen

Der wesentliche Tipp, den wir geben können, ist, so viel wie möglich Liquidität separiert vorzuhalten.

Für alle Fragen in diesem Zusammenhang helfen wir gern.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Financial Projects
Mendener Str. 3
D-45470 Mülheim an der Ruhr

Telefon:
Fax:
+49 208 30 99 80 99
E-Mail:

Corona-Hilfen 2020

Sonderprogramme des Bundes und der Länder kompakt in einer Übersicht.
Stand Juli 2020

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Antragsformulare und Informationen zu den Programmen finden Sie im Detail auf unserer Media-Seite.

Förderprogramme der Bundesländer

Aktuell sind keine einheitlichen Reglungen vorgesehen. Bitte fordern Sie die aktuellen länderspezifischen Förderinstrumente über unsere Hotline an.
Beachten Sie bitte, dass die Landesförderungen mit allen vorhandenen Finanzierungsverträgen sowie mit eventuellen KfW-Anträgen harmonisiert werden müssen.

Die Antragsformulare für die vereinfachten Verfahren finden Sie nach Bundesländern sortiert unter Media. Die Anlagen zu den Anträgen weichen von den aktuell gültigen Veröffentlichungen ab. Bitte sprechen Sie uns an.

Checkliste Bankgespräche

Bestandsaufnahme der aktuellen Finanzierungsstruktur

Nutzen Sie die Checkliste, um Ihre aktuelle Liquiditätssituation zu beurteilen.

Jahrbuch 2020 Restrukturierung

Ohne Anpassung der Finanzierungsstruktur keine Restrukturierung des Unternehmens.

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