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Letzter Stand dieser Seite: 1. Juli 2021
Die Corona-Sondermittel wurden bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Dies ermöglicht den Unternehmen, sich nunmehr die Liquidität für das Jahr 2021 zu sichern. Dabei wird weiterhin problematisch sein, ohne positive Fortführungsprognosen Genehmigungen seitens der Banken für die Durchleitung an die KfW erhalten zu können. Wir empfehlen dringend eine Einzelanalyse der vorhandenen Finanzierungsstruktur – insbesondere hinsichtlich der Bankenlastigkeit und der Potentiale bei den Sicherheiten, die bisher an Banken gegeben wurden. Allen Unternehmen, die bisher ihre jeweiligen Planungen weitgehend einhalten konnten und nicht von Wirtschaftsprüfern und/oder Banken zur Erstellung von Gutachten zu Fortführungsprognosen aufgefordert werden, empfehlen wir die Sicherung der Liquidität auch zur Vorsorge.
Aufgrund erheblichen politischen Drucks passt die BaFin in der Corona-Krise ihre Aufsichtspraxis zugunsten eines hohen Maßes an Flexibilität an. Es gibt insofern keinen Grund, Liquidität aus dem Finanzierungsmarkt nicht zu ziehen. Gewährleistet sein sollte, dass die Liquiditätshilfen ausreichend hoch bemessen sind, damit die Krise gesichert durchgestanden werden kann.
Auch wird geraten, die Übergangsregeln zum Rechnungslegungsstandard IFRS 9 anzuwenden.
Neben Steuerstundungen und Kurzarbeitergeld werden die wesentlichen Unterstützungsmaßnahmen über die KfW abgewickelt. Den aktuellen Stand aller vorhandenen Förderprogramme – auch der jeweiligen Bundesländer – finden Sie auf dieser Seite. Es bleibt für die meisten Programme bei dem sogenannten Hausbankprinzip, d. h. die Beantragung der Mittel muss über die sog. Hausbank erfolgen.
Unsere Empfehlung ist daher: Ziehen Sie die bisher unbesicherten Kredite tief in die Inanspruchnahmen und gehen erst dann in die Verhandlung für die neue Beantragung von Förder-Krediten.
Der Zusammenstellung der Antragsunterlagen kommt in diesen Tagen eine besondere Bedeutung zu. Die Anforderungen wurden im Laufe des Jahres 2020 deutlich erhöht, so dass ein zügiger Durchlauf nicht mehr gewährleistet ist. Die jeweiligen Bankengruppen haben inzwischen jeweils eigene Anforderungen erlassen, die es zu beachten gilt.
Für Fragen und Unterstützung bei der Beantragung und der Abwägung aller Maßnahmen stehen wir gern zur Verfügung.
Wichtig: Wer die Debitoren-Forderungen seines Unternehmens noch zur freien Verfügung hat, sollte sich baldmöglichst mit uns in Verbindung setzen. In einem solchen Fall sind Besonderheiten zu beachten, die wir besprechen sollten.
Für alle Fragen in diesem Zusammenhang helfen wir gern.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
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Mendener Str. 3
D-45470 Mülheim an der Ruhr