Debitor ist in der deutschen Buchhaltung eine Bezeichnung für den Schuldner einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen. Der Begriff leitet sich von dem lateinischem Wort debere ab und bedeutet schulden.
Beim Schuldner wird die Debitorenschuld unter Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verbucht.
Beim Gläubiger wird die Debitorenschuld unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verbucht.