ESG: „Environment“, „Social“ und „(Corporate) Governance“, englischsprachige Abkürzung für „Umwelt“, „Soziales/Gesellschaft“ und „Unternehmensführung/-struktur“.
Allg. Beispiel für den Bereich „Environment“ sind die Höhe des Energieeinsatzes, der Anteil erneuerbarer Energieträger, die Strategie rund um die Themen Umweltschutz und besonders Emissionsausstoß.
Unter „Social“ sind Aspekte wie beispielsweise dieAchtung der Menschenrechte, Verbote von Kinder- und Zwangsarbeit, Chancengleichheit und Diversität, Arbeitsplatzgestaltung und Weiterentwicklung zu verstehen.
Das Kriterium „Governance“zielt darauf ab, inwieweit Nachhaltigkeit im Unternehmen verankert ist. Darunter fallen bspw. Themen wie Nachhaltigkeitsmanagement, Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und Risikomanagementsysteme.
ESG-Risiken und -Chancen haben inzwischen aus Sicht der BaFin eine hohe Relevanz, da sie nach noch näher quantifizierten Anteilen Einfluss auf die Ratings von Unternehmen erhalten sollen. Es wird darauf abgestellt, die Wirkung auf die Reputation oder die immateriellen Werte eines Unternehmens feststellen zu können..
Die Umsetzung der EU-Initiativen in nationales Recht erfolgte in Deutschland bereits im Jahr 2017 durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten. So müssen Unternehmen in ihrer Berichterstattung Aspekte wie Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Korruption berücksichtigen.
ESG-Kriterien spielen seit langer Zeit eine große Rolle, etwa im Underwriting-Prozess bei Erst- und Rückversicherungsunternehmen. In den letzten Jahren wird zunehmend Wert auf die Festlegung von ESG-Kriterien bei der Auswahl von Kapitalanlagen gelegt. Ratingagenturen und Banken ziehen im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung und Risikoanalyse nach und versuchen, ihre Ratings-Tools (quantifizierend) anzupassen.
Die Auswirkungen auf die Finanzierungsanforderungen der Unternehmen sind beträchtlich und werden zunehmend zu berücksichtigen sein. Die Umsetzung der CSR-RUG werden aufgrund von Regeln der BaFin besonders bei Banken forciert.
Wir empfehlen einen gesunden Pragmatismus im Umgang mit den den Unternehmen vorgelegten Kriterienkatalogen und sind gern behilflich. Wir empfehlen eine Video-Erstberatung. (https://financialprojects.de/anfrage-videoberatung)