Ein variabel verzinstes Darlehen, bei dem der Zinssatz eine festgelegte Obergrenze (Cap) nicht übersteigt, wird als Cap-Darlehen bezeichnet.
Durch die vereinbarte Zinsobergrenze ist der Kreditnehmer gegen einen hohen Zinsanstieg abgesichert. Da die Banken i.d.R. eine sogenannte Cap-Prämie verlangen, ist im Fall von sinkenden oder stagnierenden Zinsen ein variables Darlehen ohne Cap immer die günstigere Alternative für den Kunden.
Die Cap-Prämie könnte man also als eine Art Versicherungsprämie betrachten. Sie ist abhängig von der Laufzeit des Darlehens und der Differenz zwischen dem allgemeinen Zinsniveau und der Zinsobergrenze.